Ein Hygieneplan ist in deinem Kosmetikstudio keine Kür, sondern Pflicht. Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Kosmetikeinrichtungen vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden; die Hygieneverordnungen der Länder verlangen, dass du deine innerbetrieblichen Hygienemaßnahmen in einem Hygieneplan schriftlich festhältst und sichtbar machst. Spätestens bei einer Kontrolle musst du ihn vorlegen können. Die gute Nachricht: Mit klarer Struktur ist er in einer Stunde erstellt.
Warum jedes Kosmetikstudio einen Hygieneplan braucht
Sobald du an oder mit der Haut deiner Kundinnen arbeitest, greift der Infektionsschutz. Der Hygieneplan regelt verbindlich, wer wann womit reinigt und desinfiziert. Er schützt deine Kundinnen, dein Team und dich selbst – und ist die Grundlage, auf die sich das Gesundheitsamt bei einer Begehung bezieht. Fehlt er, drohen Beanstandungen bis hin zum Bußgeld.
Das gehört in deinen Hygieneplan
1. Händehygiene
Händewaschen und -desinfektion vor und nach jeder Behandlung, Einmalhandschuhe bei invasiven Maßnahmen, Hautschutz- und Pflegeplan für die Hände deines Teams.
2. Flächen- und Gerätedesinfektion
Behandlungsliege, Arbeitsflächen und Kontaktflächen werden nach jeder Kundin wischdesinfiziert. Lege Mittel, Konzentration und Einwirkzeit fest.
3. Instrumentenaufbereitung
Trennung von sauberen und benutzten Instrumenten, Reinigung, Desinfektion und – wo nötig – Sterilisation. Einwegprodukte bei Nadeln und Lanzetten.
4. Wäsche, Abfall und Verbrauchsmaterial
Frische Handtücher und Vliese pro Kundin, korrekte Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen im durchstichsicheren Behälter.
5. Hautschutz und persönliche Schutzausrüstung
Schutzhandschuhe, ggf. Mundschutz und Schürze – abgestimmt auf die jeweilige Behandlung.
Hygieneplan Kosmetikstudio: kostenlose Vorlage
Die folgende Struktur kannst du 1:1 übernehmen. Lege für jeden Bereich fest: Was wird gemacht, womit (Mittel und Konzentration), wann (z. B. „nach jeder Kundin") und wer verantwortlich ist.
- Hände – Desinfektion, Standardmittel, vor/nach jeder Kundin, alle
- Behandlungsliege & Flächen – Wischdesinfektion, Flächendesinfektionsmittel, nach jeder Kundin, alle
- Instrumente – Reinigung + Desinfektion, Instrumentendesinfektion, nach Gebrauch, benannte Person
- Fußböden – Reinigung, Reiniger, täglich, benannte Person
- Wäsche – Wechsel + Waschgang ab 60 Grad, pro Kundin/täglich, alle
Häng den ausgefüllten Plan gut sichtbar im Behandlungsraum aus und aktualisiere ihn, sobald sich Mittel oder Abläufe ändern.
Häufige Fehler
- Kein festgelegtes Desinfektionsmittel mit Einwirkzeit
- Plan existiert, wird aber nicht gelebt oder ist veraltet
- Keine dokumentierte Zuständigkeit
Häufige Fragen
Ist ein Hygieneplan im Kosmetikstudio Pflicht?
Ja. Aus § 36 IfSG in Verbindung mit den Hygieneverordnungen der Länder ergibt sich, dass Hygienemaßnahmen schriftlich zu dokumentieren und umzusetzen sind.
Wie oft muss ich den Hygieneplan aktualisieren?
Immer, wenn sich Abläufe, Produkte oder gesetzliche Vorgaben ändern – mindestens aber einmal jährlich prüfen.
Wer kontrolliert den Hygieneplan?
Das zuständige Gesundheitsamt, in der Regel im Rahmen einer Begehung.
Tipp: Alles digital dokumentieren
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