Zum Inhalt springen

Kleingewerbe Kosmetik von zuhause starten

Ein Kosmetikstudio in den eigenen vier Wänden ist ein günstiger, risikoarmer Einstieg in die Selbstständigkeit. Damit es rechtlich sauber läuft, sind ein paar Punkte wichtig – von der Anmeldung über die Zustimmung der Vermieterin bis zur Hygiene.

Was „Kleingewerbe" eigentlich bedeutet

„Kleingewerbe" ist ein umgangssprachlicher Begriff, keine eigene Rechtsform. Gemeint ist ein Gewerbe kleineren Umfangs, das meist nicht ins Handelsregister eingetragen ist und häufig die Kleinunternehmerregelung nutzt. Angemeldet wird es wie jedes Gewerbe.

Schritt 1: Gewerbe anmelden

Kosmetik ist ein zulassungsfreies Handwerk – einen Meisterbrief brauchst du nicht. Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an (die Gebühr liegt je nach Kommune meist bei etwa 20–60 €). Anschließend meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über ELSTER ausfüllst.

Schritt 2: Kleinunternehmerregelung prüfen

Mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bleibst du umsatzsteuerbefreit, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (Grenzen seit 2025). Das spart Bürokratie – ob es sich für dich lohnt und wie die Grenzen genau zu berechnen sind, klärst du am besten mit einer Steuerberatung.

Schritt 3: Die Wohnung als Studio – das musst du klären

  • Zustimmung der Vermieterin bzw. – bei Eigentum – der Eigentümergemeinschaft: Die gewerbliche Nutzung von Wohnraum ist nicht automatisch erlaubt. Hol dir die Zustimmung schriftlich.
  • Separater, geeigneter Raum: ein eigener Behandlungsraum, getrennt vom privaten Wohnbereich, mit Waschmöglichkeit und leicht zu reinigenden Oberflächen.
  • Kundenverkehr & Nachbarn: Achte auf zumutbaren Publikumsverkehr; in reinen Wohngebieten kann die Kommune Grenzen setzen.

Schritt 4: Hygiene & Versicherung

Auch zuhause gelten Hygieneanforderungen. Welche für dich verbindlich sind, richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz und der Verordnung deines Bundeslandes – Grundlage ist ein individueller Hygieneplan (Vorlage & Erklärung hier). Eine Betriebshaftpflicht solltest du ebenfalls abschließen.

Häufige Fragen

Darf ich ein Kosmetikstudio in meiner Wohnung eröffnen?

Grundsätzlich ja – mit Auflagen. Nötig sind in der Regel ein separater, geeigneter Behandlungsraum, die Gewerbeanmeldung, ein Hygienekonzept sowie – bei Miet- oder Eigentumswohnungen – die Zustimmung der Vermieterin bzw. der Eigentümergemeinschaft. Kläre die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung vorab.

Was ist ein Kleingewerbe?

„Kleingewerbe" ist ein umgangssprachlicher Begriff, keine eigene Rechtsform. Gemeint ist ein Gewerbe kleineren Umfangs, das meist nicht ins Handelsregister eingetragen ist und oft die Kleinunternehmerregelung nutzt. Angemeldet wird es wie jedes Gewerbe beim Gewerbeamt.

Brauche ich eine besondere Erlaubnis für ein Kosmetik-Kleingewerbe?

Kosmetik ist ein zulassungsfreies Handwerk – einen Meisterbrief brauchst du nicht. Erforderlich sind die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Für bestimmte apparative Behandlungen (z. B. Laser/IPL) gelten zusätzliche Fachkunde-Nachweise.

Ab wann muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bleibst du umsatzsteuerbefreit, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (Grenzen seit 2025). Die Details – auch zur Brutto-/Netto-Betrachtung – klärst du am besten mit einer Steuerberatung.

Bereit für den nächsten Schritt?

Komplette Anleitung: Kosmetikstudio eröffnen