Einverständniserklärung Kosmetik: Foto-Einwilligung als Vorlage
Vorher-Nachher-Fotos sind starkes Marketing – aber nur mit sauberer Einwilligung. Diese kostenlose Vorlage deckt die Foto-Einwilligung DSGVO- und KUG-konform ab: mit konkretem Zweck, einzeln wählbaren Kanälen und jederzeitigem Widerruf.
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Warum du eine Foto-Einwilligung brauchst
Ein Foto einer Person ist zugleich eine Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) und unterliegt dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). Für Anfertigung und Veröffentlichung brauchst du daher eine ausdrückliche, freiwillige Einwilligung.
Das muss die Einwilligung enthalten
- Konkreter Zweck und die einzelnen Verwendungskanäle, jeweils separat ankreuzbar: interne Dokumentation, Website, Instagram, Facebook, Print-/Schaufensterwerbung.
- Freiwilligkeit & kein Zwang: Die Foto-Einwilligung darf keine Voraussetzung für die Behandlung sein (Kopplungsverbot) – deshalb getrennt von der Behandlungs-/Anamnese-Einwilligung einholen.
- Jederzeitiger Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, so einfach wie die Erteilung.
- Nachweisbarkeit: Datum und Unterschrift – schriftlich dringend empfohlen.
Wichtig: getrennt von der Behandlung
Die Angaben zur Behandlung (Anamnese/Gesundheitsdaten) sind für die sichere Behandlung erforderlich – die Foto-/Werbeeinwilligung ist es nicht. Beide dürfen deshalb nicht in einem gekoppelten Feld zusammengefasst werden. Für die Anamnese nutzt du am besten unseren Anamnesebogen.
Häufige Fragen
Brauche ich für Vorher-Nachher-Fotos eine Einwilligung?
Ja. Fotos von Personen sind personenbezogene Daten (DSGVO) und unterliegen dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). Für Anfertigung und Veröffentlichung brauchst du eine ausdrückliche, freiwillige Einwilligung – mit konkretem Zweck und den einzelnen Verwendungskanälen (z. B. Website, Instagram, Print).
Darf ich die Foto-Einwilligung an die Behandlung koppeln?
Nein. Die Foto- und Werbeeinwilligung ist freiwillig und darf keine Voraussetzung für die Behandlung sein (Kopplungsverbot). Deshalb sollten Behandlungs-/Anamnese-Einwilligung und Foto-Einwilligung immer getrennt eingeholt werden.
Kann die Kundin die Einwilligung widerrufen?
Ja, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft – so einfach, wie sie erteilt wurde. Danach dürfen die Fotos nicht weiter genutzt oder veröffentlicht werden. Bereits gedruckte Werbung lässt sich unter Umständen nicht mehr zurückholen.
Muss die Einwilligung schriftlich sein?
Die DSGVO schreibt keine Schriftform vor, aber du musst die Einwilligung im Streitfall nachweisen können. Eine schriftliche, unterschriebene Einwilligung ist deshalb dringend zu empfehlen.
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