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Technische und organisatorische Maßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag · Stand: Juli 2026

Die nachfolgenden Maßnahmen beschreiben das Schutzniveau, mit dem sdWebdesign die im Auftrag verarbeiteten Daten schützt. Sie werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst; das vereinbarte Schutzniveau wird dabei nicht unterschritten.

1. Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle

  • Betrieb in Rechenzentren professioneller Anbieter innerhalb der EU mit Zutrittssicherung, Videoüberwachung und dokumentierter Besucherverwaltung
  • Kein eigener Serverraum; physischer Zutritt ausschließlich durch das Rechenzentrumspersonal des Hosting-Dienstleisters

Zugangskontrolle

  • Individuelle Benutzerkonten mit Passwortanmeldung; Passwörter werden ausschließlich als Hash gespeichert (bcrypt)
  • Administrativer Zugang zu Servern nur über SSH mit Schlüsselauthentifizierung, Passwortanmeldung ist deaktiviert
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung bei den eingesetzten Dienstleister-Konten
  • Automatische Sperrung von Sitzungen nach Inaktivität
  • Begrenzung von Anmelde- und Formularversuchen zum Schutz vor automatisierten Angriffen

Zugriffskontrolle

  • Rollen- und Rechtekonzept: Studios können ausschließlich auf die Daten des eigenen Studios zugreifen; die Zuordnung wird bei jedem Zugriff serverseitig geprüft
  • Administrativer Zugriff auf Produktivdaten ist auf den Inhaber beschränkt und erfolgt nur anlassbezogen
  • Trennung von Entwicklungs- und Produktivumgebung

Pseudonymisierung und Verschlüsselung

  • Transportverschlüsselung sämtlicher Verbindungen über TLS (HTTPS), HTTP-Anfragen werden umgeleitet
  • Verschlüsselte Speicherung besonders sensibler Werte in der Datenbank (u. a. Zugangs-Token für Kalender-Anbindungen)
  • Zahlungsdaten werden nicht auf eigenen Systemen gespeichert, sondern ausschließlich beim Zahlungsdienstleister verarbeitet

2. Integrität

Weitergabekontrolle

  • Datenübertragung ausschließlich verschlüsselt
  • Weitergabe an Dritte nur an die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter
  • Kein Verkauf und keine Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken

Eingabekontrolle

  • Nachvollziehbarkeit von Änderungen an Buchungen und Terminen über Statushistorie und Zeitstempel
  • Protokollierung administrativer Zugriffe und sicherheitsrelevanter Ereignisse
  • Serverseitige Validierung sämtlicher Eingaben; Schutz vor SQL-Injection durch ausschließliche Verwendung parametrisierter Abfragen
  • Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery durch Token bei allen ändernden Anfragen

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche automatisierte Sicherung der Datenbank mit Aufbewahrung über mehrere Generationen
  • Sicherungen werden getrennt vom Produktivsystem aufbewahrt
  • Wiederherstellungsverfahren dokumentiert und erprobt
  • Überwachung von Erreichbarkeit und Fehlern; Alarmierung bei Störungen
  • Zeitnahes Einspielen sicherheitsrelevanter Aktualisierungen des Betriebssystems und der eingesetzten Bibliotheken
  • Schutz vor Überlastung durch Ratenbegrenzung an öffentlichen Endpunkten

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Datenschutz-Management durch den Inhaber; Überprüfung der Maßnahmen mindestens jährlich sowie anlassbezogen
  • Automatisierte Testsuite, die sicherheitsrelevante Zugriffsbeschränkungen bei jeder Änderung prüft
  • Regelmäßige Prüfung der eingesetzten Abhängigkeiten auf bekannte Schwachstellen
  • Auftragskontrolle: Auswahl der Unterauftragsverarbeiter nach Eignung, vertragliche Verpflichtung auf ein entsprechendes Schutzniveau
  • Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden an den Auftraggeber (§ 8 AVV)

5. Datenminimierung und Löschung

  • Erhebung nur der für die Terminbuchung erforderlichen Daten; bei der Online-Buchung wird bewusst kein Freitextfeld angeboten
  • Löschung oder Rückgabe der Auftragsdaten nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses gemäß § 9 AVV
  • Exportfunktion im Konto, damit der Auftraggeber seine Daten jederzeit selbst abrufen kann

Hinweis: Diese Darstellung wird als Vorlage bereitgestellt und befindet sich in anwaltlicher Prüfung.