Technische und organisatorische Maßnahmen
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag · Stand: Juli 2026
Die nachfolgenden Maßnahmen beschreiben das Schutzniveau, mit dem sdWebdesign die im Auftrag verarbeiteten Daten schützt. Sie werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst; das vereinbarte Schutzniveau wird dabei nicht unterschritten.
1. Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle
- Betrieb in Rechenzentren professioneller Anbieter innerhalb der EU mit Zutrittssicherung, Videoüberwachung und dokumentierter Besucherverwaltung
- Kein eigener Serverraum; physischer Zutritt ausschließlich durch das Rechenzentrumspersonal des Hosting-Dienstleisters
Zugangskontrolle
- Individuelle Benutzerkonten mit Passwortanmeldung; Passwörter werden ausschließlich als Hash gespeichert (bcrypt)
- Administrativer Zugang zu Servern nur über SSH mit Schlüsselauthentifizierung, Passwortanmeldung ist deaktiviert
- Zwei-Faktor-Authentifizierung bei den eingesetzten Dienstleister-Konten
- Automatische Sperrung von Sitzungen nach Inaktivität
- Begrenzung von Anmelde- und Formularversuchen zum Schutz vor automatisierten Angriffen
Zugriffskontrolle
- Rollen- und Rechtekonzept: Studios können ausschließlich auf die Daten des eigenen Studios zugreifen; die Zuordnung wird bei jedem Zugriff serverseitig geprüft
- Administrativer Zugriff auf Produktivdaten ist auf den Inhaber beschränkt und erfolgt nur anlassbezogen
- Trennung von Entwicklungs- und Produktivumgebung
Pseudonymisierung und Verschlüsselung
- Transportverschlüsselung sämtlicher Verbindungen über TLS (HTTPS), HTTP-Anfragen werden umgeleitet
- Verschlüsselte Speicherung besonders sensibler Werte in der Datenbank (u. a. Zugangs-Token für Kalender-Anbindungen)
- Zahlungsdaten werden nicht auf eigenen Systemen gespeichert, sondern ausschließlich beim Zahlungsdienstleister verarbeitet
2. Integrität
Weitergabekontrolle
- Datenübertragung ausschließlich verschlüsselt
- Weitergabe an Dritte nur an die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter
- Kein Verkauf und keine Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken
Eingabekontrolle
- Nachvollziehbarkeit von Änderungen an Buchungen und Terminen über Statushistorie und Zeitstempel
- Protokollierung administrativer Zugriffe und sicherheitsrelevanter Ereignisse
- Serverseitige Validierung sämtlicher Eingaben; Schutz vor SQL-Injection durch ausschließliche Verwendung parametrisierter Abfragen
- Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery durch Token bei allen ändernden Anfragen
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Tägliche automatisierte Sicherung der Datenbank mit Aufbewahrung über mehrere Generationen
- Sicherungen werden getrennt vom Produktivsystem aufbewahrt
- Wiederherstellungsverfahren dokumentiert und erprobt
- Überwachung von Erreichbarkeit und Fehlern; Alarmierung bei Störungen
- Zeitnahes Einspielen sicherheitsrelevanter Aktualisierungen des Betriebssystems und der eingesetzten Bibliotheken
- Schutz vor Überlastung durch Ratenbegrenzung an öffentlichen Endpunkten
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Datenschutz-Management durch den Inhaber; Überprüfung der Maßnahmen mindestens jährlich sowie anlassbezogen
- Automatisierte Testsuite, die sicherheitsrelevante Zugriffsbeschränkungen bei jeder Änderung prüft
- Regelmäßige Prüfung der eingesetzten Abhängigkeiten auf bekannte Schwachstellen
- Auftragskontrolle: Auswahl der Unterauftragsverarbeiter nach Eignung, vertragliche Verpflichtung auf ein entsprechendes Schutzniveau
- Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden an den Auftraggeber (§ 8 AVV)
5. Datenminimierung und Löschung
- Erhebung nur der für die Terminbuchung erforderlichen Daten; bei der Online-Buchung wird bewusst kein Freitextfeld angeboten
- Löschung oder Rückgabe der Auftragsdaten nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses gemäß § 9 AVV
- Exportfunktion im Konto, damit der Auftraggeber seine Daten jederzeit selbst abrufen kann
Hinweis: Diese Darstellung wird als Vorlage bereitgestellt und befindet sich in anwaltlicher Prüfung.