Vorher-Nachher-Fotos sind ein starkes Werkzeug – aber nur mit sauberer Einwilligung. Wer Bilder oder Gesundheitsdaten seiner Kundinnen ohne gültige Zustimmung nutzt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. So machst du es rechtssicher.
Wann du eine Einwilligung brauchst
Unterscheide den Zweck: Fotos und Daten nur zur internen Behandlungsdokumentation sind etwas anderes als die Veröffentlichung auf Website oder Social Media. Für die Veröffentlichung brauchst du eine zusätzliche, ausdrückliche Einwilligung.
Was eine gültige Einwilligung ausmacht
Nach Art. 7 DSGVO muss sie freiwillig, informiert, eindeutig und nachweisbar (in der Praxis schriftlich) sein – und sie ist jederzeit widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Bei Bildern kommt das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) hinzu; das jederzeitige Widerrufsrecht der DSGVO hat dabei Vorrang.
Diese Angaben gehören hinein
- Wer verarbeitet (dein Studio) und zu welchem Zweck (Dokumentation und/oder Veröffentlichung)
- Welche Daten bzw. Bilder und wo sie genutzt werden (z. B. Website, Instagram)
- Speicherdauer und ein Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Ort, Datum und Unterschrift
Sonderfall Gesundheitsdaten
Zeigen Fotos oder Notizen den Hautzustand, können besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO betroffen sein – dafür gelten strengere Anforderungen an die Einwilligung.
Minderjährige
Bei Minderjährigen entscheiden bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres allein die Erziehungsberechtigten; zwischen 8 und 17 Jahren sollten sowohl die oder der Jugendliche als auch die Eltern zustimmen.
Tipp für Werbebilder
Willst du Bilder dauerhaft für Werbung nutzen, ist ein separater Vertrag (Model- bzw. Nutzungsvertrag auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oft praktikabler als eine reine Einwilligung, weil er nicht so einfach widerrufen werden kann.
Digital dokumentieren
Digital geht das einfacher und nachweisbar: Einwilligung und Anamnesebogen direkt mit Unterschrift auf dem iPad, sicher gespeichert. Mehr auf der Feature-Seite Rechtssichere Anamnese.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel lass deine Einwilligungs- und Vertragsvorlagen anwaltlich prüfen.
Häufige Fragen
Reicht eine mündliche Zustimmung für Vorher-Nachher-Fotos?
Rechtlich möglich, praktisch riskant: Du musst die Einwilligung nachweisen können. Halte sie deshalb schriftlich fest.
Kann eine Kundin ihre Einwilligung zurückziehen?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Danach musst du die betroffene Nutzung einstellen.
Tipp: Alles digital dokumentieren
Mit der kosmetikerin.org Studio-App führst du Kundinnen, Anamnese und Behandlungen digital – digitale Kundenkartei, rechtssichere Anamnese mit Unterschrift und PDF-Export, dazu Terminkalender mit automatischen Erinnerungen. DSGVO-konform und auf dem iPad immer griffbereit. Studio jetzt kostenlos eintragen.




