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Kosmetikstudio zu Hause eröffnen: Kleingewerbe, Mietrecht & Hygiene

Von Redaktion kosmetikerin.org16.07.20267 Min. Lesezeit
Kosmetikstudio zu Hause eröffnen: Kleingewerbe, Mietrecht & Hygiene

Ein Kosmetikstudio zu Hause ist der risikoärmste Einstieg in die Selbstständigkeit: geringe Fixkosten, kurze Wege. Damit der Start rechtssicher ist, solltest du aber ein paar Punkte klären, bevor die erste Kundin kommt.

„Kleingewerbe" – was das wirklich bedeutet

„Kleingewerbe" ist kein eigener Rechtsstatus, sondern die umgangssprachliche Bezeichnung für ein kleines Gewerbe. Du meldest ein Gewerbe an und wirst als Kosmetikerin zusätzlich in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen (zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B1 HwO – kein Meister nötig). Kleinunternehmerin nach § 19 UStG kannst du sein, wenn dein Umsatz unter den Grenzen bleibt (seit 2025: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr).

Mietwohnung: Erlaubnis des Vermieters

Steht im Mietvertrag „Nutzung zu Wohnzwecken", brauchst du für ein Gewerbe mit regelmäßigem Kundenverkehr in der Regel die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Gelegentliche, kaum sichtbare Tätigkeit wird oft geduldet – regelmäßiger Publikumsverkehr kann dagegen als vertragswidrig gelten. Hol dir die Zustimmung deshalb immer schriftlich.

Nutzungsänderung beim Bauamt

Wird Wohnraum zu Gewerberaum, kann eine Nutzungsänderung nötig sein. Ob sie erforderlich und genehmigungsfähig ist, hängt von Faktoren wie Außenschild, festen Öffnungszeiten, Parkverkehr und der Lage (z. B. reines Wohngebiet) ab. Eine pauschale Regel gibt es nicht – frag vorab beim Bauordnungsamt deiner Kommune nach.

Hygiene- und Raumanforderungen

Ein klar vom Wohnbereich getrennter Behandlungsraum, leicht zu reinigende, abwischbare Oberflächen und eine Handwaschmöglichkeit in der Nähe sind das Minimum. Auch zu Hause gilt der Hygieneplan.

Die richtige Reihenfolge

Erst die Rahmenbedingungen klären (Mietvertrag, Bauamt, Hygiene), dann das Gewerbe anmelden. So vermeidest du teure Rückschritte. Den kompletten Ablauf findest du unter Kosmetikstudio eröffnen.

Häufige Fragen

Darf ich ein Kosmetikstudio in einer Mietwohnung betreiben?

Mit regelmäßigem Kundenverkehr nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters; je nach Umfang kann zusätzlich eine Nutzungsänderung erforderlich sein.

Muss ich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich nur nebenbei arbeite?

Ja. Jede selbstständige, auf Dauer und Gewinn angelegte Tätigkeit ist anzumelden – unabhängig vom Umfang.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Mietvertrag, Baurecht oder Steuer wende dich an die zuständige Stelle oder eine Fachberatung.

Tipp: Alles digital dokumentieren

Mit der kosmetikerin.org Studio-App führst du Kundinnen, Anamnese und Behandlungen digital – digitale Kundenkartei, rechtssichere Anamnese mit Unterschrift und PDF-Export, dazu Terminkalender mit automatischen Erinnerungen. DSGVO-konform und auf dem iPad immer griffbereit. Studio jetzt kostenlos eintragen.